Auf dieser Seite stellen wir nützliche Informationsmaterialien aus unseren Themenabenden zusammen, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Wiederverwendbarkeit von FFP2-Masken
FFP2-Masken sind partikelfiltrierende Halbmasken und filtern 95% der Schadstoffe und Aerosole und schützen so vor einer Ansteckung. Zertifizierte FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen und eine 4-stellige Nummer haben. Vereinzelt gibt es auch noch Masken mit der Kennung KN95 aus China, die eine ähnliche Filterwirkung haben. Sie müssen aber über ein Zertifikat verfügen, damit sie in Deutschland verkehrsfähig sind.
FFP2-Masken sind ursprünglich als Staubschutzmasken für den Arbeitsschutz für eine Anwendungszeit von mindestens acht Stunden konzipiert worden. Dabei handelt es sich in der Regel um Einmalprodukte (Aufdruck NR für „non-reusable“, nicht wiederverwendbar).
Für den Privatgebrauch – beim Tragen im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen, was in Bayern Pflicht ist – kann man die Zeit beim Tragen auch zusammenzählen.
Die Fachhochschule Münster hat die Wiederverwendbarkeit und die Möglichkeiten zur Desinfektion von FFP2-Masken untersucht und die Forscher empfehlen folgendes:
• Trocknung von FFP2-Masken an der Luft
Die FFP2-Masken sollten für 7 Tage durchgehend an der Luft trocknen. Küche, Bad und andere Orte mit hoher Luftfeuchtigkeit oder Orte, die häufig aufgesucht werden, eignen sich hierfür nicht. Auch sollten die Masken nicht zum Trocknen auf/über die Heizung gelegt oder gehängt werden. 30 °C bis 40 °C bieten für viele Bakterien und Pilze in feuchten Masken optimale Wachstumsbedingungen.
• Desinfektionsverfahren im Backofen
Vor der Desinfektion im Backofen soll die Maske einen Tag lang an der Luft trocknen. Den Ofen auf 80°C vorheizen. Keine Umluft/Heißluft verwenden. Beim Blech oder Rost, auf dem die Masken liegen, muss der Abstand zu Ober- und Unterboden mindestens 10 cm betragen. Dauer: 60 Minuten.
Die Masken sollten maximal 5 Mal auf diese Weise getrocknet bzw. desinfiziert werden.
Aus verschiedenen Gründen nicht geeignet zur Wiederaufbereitung sind Kochtopf, Mikrowelle, Waschmaschine, Spülmaschine und UV-Lampe.
Defekte, angehustete/angenieste Masken sofort entsorgen.
(entnommen von der Homepage der Verbraucherberatung Bayern und t-online News vom 19.01.2021)
Informationen zur Corona-Pandemie
Kontaktbeschränkungen: mind. 1,5 m Abstand oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiterhin Pflicht.
Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
Impfen im ASZ für Münchner SeniorInnen
Zunächst, vor allem für über 80-Jährige, gibt es das Angebot, sich wohnortnah in einem der 30 Alten- und Servicezentren (ASZ) Landeshauptstadt München Alten- und Service-Zentren (ASZ) (muenchen.de) vor Ort impfen zu lassen (nicht in Riem und Schwabing-Ost). Interessierte Personen können sich bei ihrem ansässigen ASZ melden und auf die Anmeldeliste setzen lassen. (Stadt München)
Selbsttest
Es gibt die Möglichkeit, einen Selbsttest (Laientest) durchzuführen, der bei Discountern, Supermärkten, Drogerien und Apotheken gekauft werden kann. Immer wieder gibt es im Internet Tests, die nicht zugelassen sind. Deshalb hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Liste von zugelassenen Tests zur Eigenanwendung durch Laien veröffentlicht unter: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html;jsessionid=381848D69541650BBEF9D4C029F4197D.2_cid506
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Selbsttest?
Ist der Selbsttest positiv, soll sich die betroffene Person sofort isolieren. Zusätzlich soll über den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder über den Kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) ein Termin zur PCR-Testung vereinbart werden. Danach muss sich die Person in häusliche Quarantäne begeben.
Die häusliche Quarantäne endet mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 5. Tages nach dem Tag der negativen PCR-Testung.
Ist das Ergebnis der PCR-Testung positiv, wird die häusliche Quarantäne fortgesetzt. Das Gesundheitsreferat trifft die notwendigen Anordnungen.
Auch bei einem negativen Schnell- oder Selbsttestergebnis ist dies keine Garantie, nicht infektiös zu sein! Deshalb muss man sich in jedem Fall an die Hygieneregeln halten. (Entnommen von den Homepages des Bay. Gesundheitsministeriums und der Stadt München)
Wichtige Informationen
- Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer – 08000 116 016 – und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. (Bitte keine Fragen zum Coronavirus).
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Frauen-Nacht-Taxis für München und Umgebung
Frauen-Nacht-Taxis sind ein Gutscheinsystem für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr um die Mobilität von Frauen zu erhöhen. Frauen ab 16 Jahren können jeweils drei 5 Euro-Gutscheine in den Bürgerbüros, den Sozialbürgerhäusern, der Gleichstellungsstelle sowie der Stadtinformation ohne Termin abholen. Jeweils ein Gutschein kann dann pro Taxifahrt genutzt werden und zwar für die Fahrt zu einer Wohnadresse, nicht aber zur Disco. Auch Auswärtige und Touristinnen können das Angebot nutzen, wenn sie innerhalb der Stadtgrenzen einsteigen. Das Ziel darf dann auch außerhalb Münchens liegen. Ein Jahr lang soll das System ausprobiert werden. Falls es weiterläuft, ist auch eine digitale Lösung etwa über eine Handy-App denkbar. (Entnommen aus .Abendzeitung online) - Zuschuss zum Kauf eines Laptops, Tablets für Senior*innen
Die Landeshauptstadt München zahlt seit 01.01.2020 einen Zuschuss zum Kauf eines Laptops oder Tablets, für Münchner Senior*innen, die älter als 60 Jahre sind und laufende Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
oder wenn ihr Nettoeinkommen, weniger als 1.350 Euro (bei Ein-Personenhaushalten) oder weniger als 2.025 Euro (bei Zwei-Personenhaushalten) beträgt. Zudem dürfen Sie nur über geringe Vermögenswerte verfügen.
Der Zuschuss beträgt 250 Euro und kann in dem zuständigen Sozialbürgerhaus beziehungsweise im Amt für Wohnen und Migration bei der Sachbearbeitung für Freiwillige Leistungen beantragt werden und an der Kasse in bar ausbezahlt werden.
Mitzubringen sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz oder geeignete Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und den Kaufbeleg für das Gerät.
Rechtsinformationen
- Herr Prof. Dr. Dieter Lotz, ein erfahrener Diplom-Heilpädagoge und praktizierender Jugendlichen Psychotherapeut, hat uns über Entstehung und Inhalt der UN-Menschenrechtskonvention berichtet. Mehr dazu erfahren Sie hier: UN-Konvention.
- Kann für eine Reise eines behinderten Menschen über die Verhinderungspflege ein Zuschuss von der Rentenkasse beantragt werden? Mathilde Häusler hat recherchiert: Informationen zur Verhinderungspflege.
- Das Thema Behindertentestament wurde in einem unserer Fachvorträge am Themenabend anschaulich zusammengefasst.
- Das anteilige Pflegegeld wurde rechtswidrig reduziert-Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten von der Pflegekasse für die tageweise Pflege zu Hause bei den Eltern aufgrund einer neuen Berechnungsmethode ein geringeres anteiliges Pflegegeld – Mehr zum Thema Sozialrecht finden Sie im Infobrief Sozialrecht.
Interessantes aus unserem Themenabend
- Damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, gibt es Unterstützung – siehe das Merkblatt vom Bezirk Oberbayern.
- Hier finden Sie ein paar nützliche Tipps zum Thema Kindergeld.
- Die persönliche Zukunftsplanung, eine gute Methode zur selbstbestimmten Lebensplanung.